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Hinweisgeber-
Schutzgesetz

Meldestelle

Hinweisgeberschutzgesetz

Durch den Gesetzgeber wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf ausgerichtet ist, die Identität von Personen zu schützen, die – gutgläubig – Hinweise auf mögliche Straftaten, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Grundsätze in der decor metall GmbH geben.

Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor eventuellen Nachteilen, Repressalien oder Drohungen geschützt sind.

Bei mutmaßlichen Benachteiligungen von Hinweisgebenden im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit gilt der Grundsatz der Beweislastumkehr. In diesem Fall hat die Person, die die hinweisgebende Person benachteiligt hat, zu beweisen, dass die Benachteiligung auf hinreichend gerechtfertigten Gründen basierte oder dass sie nicht auf der Meldung oder Offenlegung basierte.

Wir haben bei einem neutralen, externen Dienstleister eine interne Meldestelle eingerichtet, die über E-Mail und Telefon erreicht werden kann.

E-Mail-Adresse: decor-metall@hinweisgeberportal.nrw

Telefon: +49 5242 18235-30

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